Nachdem die Basler Regierung in sieben Jahren keine mehrheitsfähigen Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) um 10% bis 2020 vorlegen konnte, möchte sie ihr eigenes Ziel aus dem Gesetz streichen. Damit nimmt sie ihre Aufgabe als ausführende Gewalt des Volkswillens nicht wahr und riskiert eine umwelt- und gesundheitsschädigende Verkehrspolitik. Solange nichts anderes beschlossen ist, hat die Regierung alles daran zu setzen, bestehendes Gesetz zu vollstrecken – im vorliegenden Fall den Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes.
Rund die Hälfte der Basler Haushalte besitzt kein Auto. Trotzdem leidet sie täglich an den negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der Pendlerinnen und Pendler. Lärm, Luftverschmutzung, Unfälle und fehlender attraktiver Aussenraum sind die Folgen davon. Energieverschwendung und klimaschädigende Treibhausgase sind weitere negative Effekte des Autoverkehrs. Die Kosten dieser negativen Begleiterscheinungen des MIV werden durch das Bundesamt für Raumplanung auf jährlich knapp 8 Milliarden Schweizerfranken beziffert. Deshalb hat das Stimmvolk 2010 den Gegenvorschlag zur Städte-Initiative von umverkehR angenommen und will den MIV bis 2020 um 10% reduzieren. Seither ist dieses Ziel in Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes verankert.
Regierung geht der Wirtschafts- und Autolobby auf den Leim
Anstatt den Volkswillen ernst zu nehmen und wirkungsvolle Massnahmen einzuführen, hadert die Regierung seit einigen Jahren mit der Umsetzung. Dabei entsprang das Reduktionsziel von 10% bis 2020 dem Gegenvorschlag derselben Regierung. Wer jahrelang Däumchen dreht, muss sich nicht wundern, wenn nichts geschieht. Bis 2017 hat der MIV gegenüber dem Referenzjahr 2010 wenig überraschend lediglich drei statt sieben Prozent abgenommen. Anstatt alles daran zu setzen das bestehende Gesetz einzuhalten, verrennt sich die Regierung nun mit dem Versuch eine rückständige Initiative des Gewerbeverbands zu nutzen, um den Hals aus der Schlinge zu ziehen. «Der Eindruck einer mutlosen, inkompetenten und illoyalen Exekutive bleibt, selbst wenn das Ziel kurz vor Ablauf der Frist wieder aus dem Gesetz gestrichen wird» kritisiert Silas Hobi, Geschäftsleiter von umverkehR. Es stellt sich die berechtigte Frage, ob Politik für die Basler Bevölkerung oder für GrenzgängerInnen, PendlerInnen sowie VertreterInnen der Wirtschaft und Autobranche betrieben wird.
Bevölkerung profitiert von MIV-Reduktion
Die Regierung ist gut beraten, am gesetzlich verankerten Ziel festzuhalten und den Autoverkehr massiv zu reduzieren. Neben bestehenden Gesetzen auf Kantonsebene gibt es in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärmschutz auch übergeordnete rechtliche Vorgaben des Bundes zu vollstrecken. Mit dem zunehmenden Druck auf städtische Räume kann ein reibungsloser Ablauf des Alltags ausschliesslich mit effizienten Verkehrsmitteln wie ÖV, Fuss- und Veloverkehr bewältigt werden. Ein Tram kann auf der Fahrbahn in einer Stunde rund zehnmal mehr Personen transportieren als der MIV. Ausserdem stehen die Privatfahrzeuge 95% der Zeit ungenutzt im öffentlichen Raum herum und besetzen eine Fläche, auf welcher der Basler Zooli zehnmal Platz hat. Privatfahrzeuge verschwenden - stehend und fahrend - wertvollen öffentlichen Raum auf dichtbesiedeltem Gebiet. Deshalb muss der knappe Strassenraum zugunsten der umweltfreundlichen Verkehrsträger neu verteilt werden. Davon profitiert in erster Linie die Stadtbevölkerung.
Weitere Informationen:
Silas Hobi, Geschäftsleiter umverkehR 044 242 72 40 / 079 899 09 18