umverkehR begrüsst die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den vorgesehenen Strassenabschnitten und fordert, dass alle betroffenen Personen gesetzeskonform geschützt werden.
Die Stadt Zürich hat heute bekannt gegeben, dass bei 17 Strecken auf kommunalen Strassen Temporeduktionen von 50 auf 30 km/h vorgenommen werden. Dies sei ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung.
umverkehR begrüsst die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den vorgesehenen Strassenabschnitten und fordert, dass alle betroffenen Personen gesetzeskonform geschützt werden. Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist von Verkehrslärm betroffen. Der Bund schreibt vor, die Bevölkerung bis am 31. März 2018 mit angemessenen Massnahmen vor Lärm zu schützen. Dazu gehören Massnahmen an der Quelle: also Verkehrs- oder Temporeduktionen.
Daraufhin hat die Stadt einen halbherzigen Vorschlag präsentiert, welcher nur einen guten Sechstel der betroffenen Bevölkerung gesetzeskonform schützt. „Es ist inakzeptabel, dass ein Grossteil der betroffenen Personen nicht mit angemessenen Massnahmen vor Verkehrslärm geschützt werden sollen“, sagt Silas Hobi, Geschäftsleiter von umverkehR.
Das zögerliche Vorgehen der Stadt zeigt einmal mehr deutlich auf, dass der Stadtrat schläft. Nicht einmal auf Druck des Bundes werden die Anliegen der Bevölkerung ernst genommen. Mit der Städte-Initiative und der Veloinitiative hat das Stimmvolk deutlich gemacht, welche Verkehrspolitik erwünscht ist. umverkehR fordert deshalb Tempo 30 auf allen Strassenabschnitten, an welchen die Lärmgrenzwerte überschritten werden.
Weitere Informationen:
Silas Hobi, Geschäftsleiter umverkehR
079 899 09 18